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   VGH Bayern, 17.11.2010 - 6 C 10.1404   

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https://dejure.org/2010,68969
VGH Bayern, 17.11.2010 - 6 C 10.1404 (https://dejure.org/2010,68969)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.11.2010 - 6 C 10.1404 (https://dejure.org/2010,68969)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. November 2010 - 6 C 10.1404 (https://dejure.org/2010,68969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Bewilligungsreife; Antrag auf Versetzung; Ermessensentscheidung; Änderung der Sachlage; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten -

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2010 - 6 C 10.1404
    Denn maßgeblich für die Beurteilung des von der Klägerin verfolgten Verpflichtungsbegehrens auf Neubescheidung ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 22.7.1992 - 1 WB 30.92 - juris zu einem soldatenrechtlichen Versetzungsanspruch); das gilt umso mehr, als es in der vorliegenden Fallkonstellation nicht um die Kontrolle der behördlichen Ermessensbetätigung geht, sondern um das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen (freie Stelle), die dem Dienstherrn die Ausübung des Ermessens erst eröffnet (zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt vgl. Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, RdNrn. 112 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 2 M 44.07

    Zum maßgebenden Zeitpunkt für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Änderung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2010 - 6 C 10.1404
    Erlangt eine Klage - wie hier - aufgrund einer beachtlichen Änderung der Sach- oder Rechtslage hinreichende Aussicht auf Erfolg, ist daher ab diesem Zeitpunkt - hier dem Eingang des Schriftsatzes vom 19. Oktober 2010 beim Verwaltungsgerichtshof - Prozesskostenhilfe zu bewilligen (OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.9.2007 - 2 M 44.07 - NVwZ-RR 2008, 27).
  • VG Augsburg, 16.02.2011 - Au 2 S 10.1971

    Prozesskostenhilfe

    Der in diesem Klageverfahren gestellte Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. November 2010 (Az.: 6 C 10.1404) bewilligt.
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